Technische Anforderungen der NIS-2 Richtlinie

In der aktuellen Diskussion über die NIS-2 Richtlinie herrscht oft Unsicherheit: Betrifft sie Ihr Unternehmen? Während viele Anbieter NIS-2 als „Cash Cow“ nutzen, um Dienstleistungen zu verkaufen, möchten wir Klarheit schaffen und unsere Einschätzung dazu geben. Hand aufs Herz – die Suppe wird oft heißer gekocht, als sie ist. Wenn Sie bereits einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) haben und solide Sicherheitsstrukturen etabliert sind, sind Sie auf einem guten Weg.

Was ist die NIS-2 Richtlinie?

Die NIS-2 Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie und wurde von der Europäischen Union verabschiedet, um die Cybersicherheit zu verbessern und ein höheres Maß an gemeinsamer Sicherheitsvorkehrungen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sie richtet sich insbesondere an Betreiber kritischer Infrastrukturen, aber auch an Anbieter digitaler Dienste. Mehr Informationen zum aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Ziel und Anwendungsbereich

Nach der Einführung der NIS-2 Richtlinie, die als eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von der Europäischen Union verabschiedet wurde, stellt sich die Frage, welche konkreten Ziele mit dieser neuen Richtlinie verfolgt werden und welchen Unternehmen sie sich konkret richtet.

  • Ziel: Erhöhung der Cybersicherheit und der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe.
  • Anwendungsbereich: Kritische Infrastrukturen (z.B. Energie, Verkehr, Gesundheit) und digitale Dienste (z.B. Cloud-Anbieter, Online-Marktplätze).

Mehr Informationen und Einzelheiten erhalten Sie in unserer Broschüre zur NIS-2 Richtlinie

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Technische Anforderungen der NIS-2 Richtlinie

Nachdem wir die Ziele und den Anwendungsbereich der NIS-2 Richtlinie beleuchtet haben, ist es entscheidend, die konkreten technischen Anforderungen zu verstehen, die sich aus dieser Richtlinie ergeben. Die NIS-2 Richtlinie verlangt von den betroffenen Unternehmen umfassende Sicherheitsmaßnahmen, die sowohl technische als auch organisatorische Aspekte abdecken.

Im Folgenden werden die wichtigsten technischen Anforderungen detailliert erläutert, die Unternehmen in Deutschland erfüllen müssen, um den Vorgaben der NIS-2 Richtlinie gerecht zu werden.

Auszug der technischen Anforderungen der NIS-2 Richtlinie

Technische Anforderung Beschreibung Bezug zur NIS-2 Richtlinie
Risikomanagement Einführung eines systematischen Risikomanagements zur Identifizierung und Bewertung von Bedrohungen. Artikel 14 (1)
Sicherheitsrichtlinien Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsrichtlinien. Artikel 14 (2)
Technische und organisatorische Maßnahmen Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Netzwerken und Informationssystemen. Artikel 14 (3)
Incident Response Einrichtung von Verfahren zur Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen. Artikel 14 (4)
Monitoring und Logging Implementierung von Systemen zur kontinuierlichen Überwachung und Protokollierung von Aktivitäten. Artikel 14 (5)
Meldung von Sicherheitsvorfällen Pflicht zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an die zuständigen nationalen Behörden. Artikel 16 (1) und Artikel 16 (2)

Umsetzung der NIS-2 Anforderungen

Sie wissen nun, welche technischen Anforderungen die NIS-2 Richtlinie an Unternehmen stellt. Aber wie setzen Sie diese Anforderungen in die Praxis um? Keine Sorge, wir lassen Sie nicht im Dunkeln stehen. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert nicht nur technisches Geschick, sondern auch organisatorische Veränderungen und eine gute Portion Schulung für Ihre Mitarbeiter.

Herausforderungen und Best Practices

Die Einhaltung der NIS-2 Richtlinie stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. Von der Integration neuer Technologien bis hin zur Anpassung bestehender Prozesse – es gibt viele Hürden zu überwinden. Doch mit den richtigen Best Practices und der Unterstützung von Experten können Unternehmen diese Herausforderungen meistern.

Umsetzungsschritt Beschreibung Bezug zur NIS-2 Richtlinie
Durchführung einer umfassenden Risikoanalyse Identifizierung von Schwachstellen und potenziellen Bedrohungen. Artikel 14 (1)
Erstellung eines Risikobehandlungsplans Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung. Artikel 14 (2)
Implementierung technischer Schutzmaßnahmen Einsatz von Firewalls, Intrusion Detection Systemen, Verschlüsselungstechnologien, etc. Artikel 14 (3)
Einrichtung eines Incident Response Teams Aufbau eines Teams zur Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen. Artikel 14 (4)
Einführung von Monitoring- und Logging-Systemen Kontinuierliche Überwachung und Protokollierung von Aktivitäten. Artikel 14 (5)
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter Regelmäßige Schulungen zu aktuellen Bedrohungen und Sicherheitspraktiken. Artikel 14 (7)
Entwicklung und Übung von Notfallplänen Erstellung und regelmäßige Übung von Plänen zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Artikel 14 (6)
Meldung von Sicherheitsvorfällen Pflicht zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an die zuständigen nationalen Behörden. Artikel 16 (1) und Artikel 16 (2)

Kontinuierliche Verbesserung

Ein zentraler Bestandteil der NIS-2 Anforderungen ist die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitsmaßnahmen. Dies erfordert regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Sicherheitsvorkehrungen, um den aktuellen Bedrohungen stets einen Schritt voraus zu sein.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit: Zusammenarbeit mit externen Experten und Austausch mit anderen Unternehmen zur Stärkung der Sicherheitsstrategie.

NESEC als externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) im Rahmen der NIS-2 Richtlinie

Die NIS-2 Richtlinie verlangt umfassende Sicherheitsmaßnahmen und die kontinuierliche Anpassung an neue Bedrohungen. NESEC kann dabei in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Zentrale Ansprechperson: Übernahme der Rolle als zentrale Ansprechperson für alle Belange der Informationssicherheit.
  • Beratung des Managements: Unterstützung bei der strategischen Umsetzung und Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß NIS-2 Anforderungen.
  • Aufbau und Weiterentwicklung des Managementsystems: Entwicklung und Implementierung eines robusten Informationssicherheitsmanagementsystems.
  • Regelmäßige Berichterstattung: Erstellung regelmäßiger Berichte zum aktuellen Stand der Informationssicherheit.
  • Koordination von Schulungsmaßnahmen: Planung und Durchführung von Schulungen zur Sensibilisierung und Weiterbildung der Mitarbeiter.
  • Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens mit maßgeschneiderten Lösungen.
  • Kosteneffizienz: Einsparung von Kosten durch die Auslagerung der ISB-Funktion und Vermeidung interner Rekrutierungs- und Schulungskosten.
  • Aktualität und Expertise: Sicherstellung der Einhaltung aktueller IT-Sicherheitsstandards und Implementierung neuester Sicherheitspraktiken.

Durch die enge Zusammenarbeit mit einem externen ISB von NESEC können Unternehmen die Anforderungen der NIS-2 Richtlinie effizient umsetzen und ihre Cybersicherheitsmaßnahmen kontinuierlich verbessern.

Weiterführende Informationen und Downloadbereich

Für weiterführende Informationen zur NIS-2 Richtlinie und deren Umsetzung bieten wir eine detaillierte Informationsbroschüre zum Download an. In unserem Downloadbereich finden Sie nicht nur diese Broschüre, sondern auch weitere hilfreiche Materialien, die Ihnen bei der Einhaltung der NIS-2 Anforderungen unterstützen können.

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