Warum der Bericht des ISB unverzichtbar für das Management und die Geschäftsführung ist

Die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Mit den zunehmenden Cyberbedrohungen und der wachsenden regulatorischen Anforderungen, wie etwa der NIS-2-Richtlinie, ist es entscheidend, dass die Geschäftsführung stets über den aktuellen Stand der Informationssicherheit im Unternehmen informiert ist. Der Bericht des ISB stellt dabei ein zentrales Instrument dar, um das Management über die aktuelle Risikolage, die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben auf dem Laufenden zu halten.

Bericht des ISB an das Management und Geschäftsführung

Ein fundierter ISB-Bericht ermöglicht der Geschäftsführung, fundierte Entscheidungen zu treffen, die nicht nur die Sicherheit des Unternehmens betreffen, sondern auch die Compliance mit relevanten Vorschriften sicherstellen. Zudem bietet der Bericht die Grundlage für strategische Diskussionen darüber, wie Investitionen in die IT-Sicherheit effizient genutzt und zukünftige Sicherheitsprojekte priorisiert werden können.

Ein gut strukturierter ISB-Bericht hat folgende Hauptziele:

  • Risikoaufklärung: Das Management wird über potenzielle Bedrohungen und Sicherheitslücken informiert. Dies ermöglicht, Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
  • Compliance-Nachweis: Der Bericht dokumentiert den Status der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben, einschließlich NIS-2, und zeigt auf, ob das Unternehmen den Anforderungen entspricht oder ob Handlungsbedarf besteht.
  • Strategische Entscheidungsfindung: Durch die Bereitstellung relevanter Kennzahlen, Berichte und Analysen unterstützt der ISB-Bericht die Geschäftsführung dabei, strategische Entscheidungen zur Risikominderung, Ressourcenplanung und Investitionen in die Informationssicherheit zu treffen.

Risikobewertung und Bedrohungsanalyse

Während der ISB-Bericht einen umfassenden Überblick über die Informationssicherheit im Unternehmen bietet, ist die detaillierte Analyse von Risiken und Bedrohungen das Herzstück der Sicherheitsstrategie. Die Geschäftsführung muss nicht nur über den aktuellen Stand informiert sein, sondern vor allem auch verstehen, welche Risiken dem Unternehmen tatsächlich drohen und welche potenziellen Auswirkungen diese haben könnten.

Identifizierung aktueller Risiken

Die Risikobewertung beginnt mit der systematischen Identifizierung aller relevanten Bedrohungen. Dazu gehören interne Risiken, wie unzureichend geschützte Systeme oder menschliches Fehlverhalten, sowie externe Bedrohungen durch Cyberkriminelle, neue Schwachstellen in der Software oder gezielte Angriffe auf die Unternehmensinfrastruktur. Diese Informationen erhält man im Idealfall über sorgfältig definierte Kennzahlen.

Hier gehts es zum ausführlichen Artikel zum Thema Kennzahlen in der Informationssicherheit.

Der ISB-Bericht muss hier transparent aufzeigen, welche Risiken bereits identifiziert wurden und welche neuen Bedrohungen im Umfeld des Unternehmens aufgetreten sind. Es geht nicht nur darum, bestehende Schwachstellen zu benennen, sondern auch aufzuzeigen, wie sich das Bedrohungsumfeld verändert hat und welche neuen Gefahrenpotenziale durch Entwicklungen in der Cyberkriminalität oder durch Veränderungen in der IT-Landschaft bestehen.

Risikomatrix (Quelle: BSI)

Bewertung neuer Bedrohungen und potenzieller Auswirkungen

Im Rahmen der Bedrohungsanalyse wird bewertet, wie gravierend die identifizierten Risiken für das Unternehmen sind. Dies erfolgt durch eine Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Schadenshöhe in einer Risikomatrix. Der ISB-Bericht muss klare Prioritäten setzen:

  • Welche Risiken sind dringend und erfordern sofortige Maßnahmen?
  • Welche Bedrohungen haben das Potenzial, den Geschäftsbetrieb massiv zu beeinträchtigen?

Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Bericht nicht nur allgemeine Aussagen trifft, sondern konkrete Auswirkungen auf das Unternehmen aufzeigt.

Zum Beispiel: Wie würde sich ein Ransomware-Angriff auf die Verfügbarkeit kritischer Systeme auswirken? Oder welche finanziellen Verluste wären durch einen Datenverlust zu erwarten? Solche Bewertungen geben der Geschäftsführung ein klares Bild davon, wo Handlungsbedarf besteht.

Berichterstattung gemäß NIS-2: Was muss das Management wissen?

Die NIS-2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie) stellt erweiterte Anforderungen an die Cybersicherheitsstrategie und die Verantwortlichkeiten von Unternehmen, insbesondere an das Management. Ziel der Richtlinie ist es, die Cybersicherheit in wichtigen Sektoren auf EU-Ebene zu stärken und einheitliche Standards zu schaffen. Für das Management eines Unternehmens bedeutet dies, dass es aktiv in die Sicherheitsstrategie eingebunden werden muss und über alle relevanten Sicherheitsaspekte regelmäßig informiert sein muss. Der ISB-Bericht spielt hierbei eine zentrale Rolle, um das Management auf den neuesten Stand zu bringen.

Übersicht der NIS-2 Anforderungen

Die NIS-2-Richtlinie fordert von Unternehmen eine proaktive Sicherheitsstrategie, die regelmäßig evaluiert und angepasst werden muss. Der Bericht an das Management sollte daher eine Zusammenfassung der wesentlichen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie enthalten, damit das Management ein klares Verständnis der gesetzlichen Verpflichtungen hat.

Dazu gehören:

  • Implementierung eines angemessenen Sicherheitsmanagementsystems
  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Risikoanalysen
  • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

Genehmigung und Überwachung der Cybersicherheitsstrategie

Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

  • Art und Umfang des Vorfalls,
  • getroffene Maßnahmen zur Eindämmung und
  • Fristgerechte Meldung an die Behörden.

Risikoanalyse und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen

  • Sind die implementierten Maßnahmen proportional zu den identifizierten Risiken?
  • Wurden neue Bedrohungen oder Schwachstellen erkannt, die eine Anpassung der Sicherheitsstrategie erfordern?

Vom Kann zur Pflicht: Warum der ISB-Bericht mit NIS-2 an Bedeutung gewinnt“

Die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung waren schon immer ein essenzieller Bestandteil einer gut funktionierenden Sicherheitsstrategie. Bereits vor der Einführung der NIS-2-Richtlinie hatten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen freiwillig zu optimieren. Diese Maßnahmen galten in vielen Fällen als Best Practice, auf die Unternehmen setzen konnten, um sich proaktiv gegen Bedrohungen zu wappnen.

Mit der NIS-2-Richtlinie wird aus dieser „Kann-Maßnahme“ nun jedoch eine verbindliche „Muss-Maßnahme“. Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Cybersicherheitsstrategie zu verstärken, das Management stärker einzubinden und umfassende Berichts- und Meldepflichten zu erfüllen. Was früher auf freiwilliger Basis als guter Standard galt, wird nun durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen vorgegeben. NIS-2 legt den Fokus auf eine aktive Beteiligung des Managements, eine regelmäßige Bewertung der Risiken und eine fristgerechte Meldung von Vorfällen – all das fordert ein hohes Maß an Struktur und Verantwortlichkeit.

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